Rehkitze mit Drohnen retten

Das BMDV vereinfacht den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft, um den Tierschutz zu verbessern.

Bisher mussten die mit Kameras ausgestatteten Drohnen nach EU-Vorgaben einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Für deutsche Landwirte ein besonderer Nachteil, da Deutschland vergleichsweise dicht besiedelt ist und die Felder häufiger an Wohn- oder Gewerbegebiete anschließen. Mit der neuen Anordnung gilt ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Dadurch steht den Betreibern über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung. Die Rehkitzrettung wird damit deutlich effektiver.

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