Neue Regelungen im Jahressteuergesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und bringt damit eine wegweisende Änderung mit sich: die Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudgets!

Konkret bedeutet das, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig bis zu 2400 € jährlich für Mobilitätsdienstleistungen mit einem pauschalen Steuersatz von nur 25 % anbieten können. Dabei fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Das Mobilitätsbudget ist eine nachhaltige Alternative und unbürokratische Alternative zum Dienstwagen, egal ob Taxi, ÖPNV, Car-Sharing oder E-Roller.

Das BMDV unterstützt bereits die Einführung solcher Möglichkeiten im Rahmen des Förderprogramms „Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM). Ein neuer Förderaufruf „Innovationsförderung“ startet übrigens am 27.06. – eine großartige Gelegenheit, innovative Mobilitätskonzepte zu unterstützen!

Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung macht die Nutzung von Mobilitätsbudgets einfacher und schafft somit einen weiteren Anreiz, auf diese umweltfreundlichen Alternativen umzusteigen.

Wir sind gespannt auf die positiven Veränderungen, die diese Neuerung mit sich bringen wird, und werden Sie weiterhin über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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